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Handelsvertreterrecht

Der Handelsvertreter ist als selbstständiger Gewerbetreibender damit befasst für einen Geschäftsherrn Geschäfte⁄Abschlüsse zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Der Handelsvertreter arbeitet – wie der Namen schon sagt – als Vertreter im fremden Namen und für fremde Rechnung. Dennoch hat er ein eigenes Interesse am Vertragsabschluss, nachdem er durch den jeweiligen Abschluss seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Die Ausgestaltung des Handelsvertreterverhältnisses und das Spannungsfeld zwischen selbstständiger Tätigkeit des Handelsvertreters und dessen Gebundenheit an lediglich einem – gelegentlich mehrere – Geschäftsherrn liegt unserer Kanzlei am Herzen.

Sofern also Rechtsproblematiken aus diesem Bereich bei Ihnen vorhanden sind – sei es nun aus dem Bereich Vertragsgestaltung, Vertragsauflösung, Kundenschutz, Provisionsabrechnung oder – der Klassiker – Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, wir werden Ihnen bei dieser Materie gerne kompetent mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.