Die Kanzlei Dr. jur. Klaus Held hat bereits im Jahre 1966 den Sprung in die Selbstständigkeit und den damals noch überschaubaren Anwaltsmarkt in Waiblingen gewagt und seinerzeit in der Fronackerstraße die selbstständige Vertretung von Mandanten aufgenommen.
Bis heute ist es das Ziel unseres Hauses den Mandanten umfassend und qualifiziert zu beraten und zu vertreten.
Im Mittelpunkt steht die effiziente und unkomplizierte Lösung des Problems.
Wir haben dabei im Blick, dass hierbei nicht immer nur rechtliche, sondern häufig wirtschaftliche und tatsächliche Belange zu berücksichtigen sind.
Wir glauben, dass der Mandant selbst die Mittel und Wege zur Erreichung der gesteckten Ziele auswählen sollte.
Allerdings ist das nur möglich, wenn der Mandant als unser Kunde seine Alternativen kennt.
Wir werden daher immer alle rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, um dem Mandanten die qualifizierte Wahl seines Vorgehens zu ermöglichen.
Natürlich können wir – wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden – für Sie Ihre Rechtsstreitigkeiten im gerichtlichen Verfahren abwickeln. Wir werden jedoch immer auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung im Blick behalten.
Unser Leitmotiv ist es, dass der Begriff des Vertrages aus dem Sich-Vertragen folgt und so wollen wir „Vertrag“ verstanden wissen.
Was können wir für Sie tun?