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Kostentransparenz

Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Rechtsanwaltes für den Mandanten, der Rechtsrat in Anspruch nimmt mit Kosten verbunden. Grundsätzlich werden die entsprechenden Kosten auf Grundlage des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet und fußen – gerade im zivilrechtlichen Bereich – auf dem Gegenstandswert. Bereits vor Mandatserteilung informieren wir Sie gerne über die Höhe der zu erwartenden Kosten und für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung auch über das Kostenrisiko.

Mit Ihnen gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder die Beratungshilfe.

Beratung

Für die Beratung und Erstattung von Rechtsgutachten sieht das RVG keine konkreten Gebühren vor. Vielmehr sind Rechtsanwalt und Mandat dazu aufgefordert, Beratungskosten individuell zu vereinbaren, um sich mit einer solchen Vereinbarung an den konkreten Umständen des Einzelfalles zu orientieren. Bei der Erstberatung eines Mandanten, der Verbraucher ist, sind die Nettogebühren des Rechtsanwaltes auch ohne konkrete Vereinbarung auf € 190,00 netto gedeckelt.