Mietrecht
Miete ist grundsätzlich die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt. Der weitaus häufigste Fall in der Praxis ist die Überlassung einer Wohnung oder eines anderen Raumes zum Wohnen bzw. zur Nutzung. Mögliche Probleme und Schwierigkeiten lauern überall. Dabei ist das Mietverhältnis für die meisten Menschen von erheblicher Bedeutung, bildet doch die Mietwohnung häufig den Lebensmittelpunkt des Mieters oder die Existenzgrundlage des gewerblichen Mieters.
Auf der anderen Seite handelt es sich bei vermieteten Räumen häufig um das Eigentum des Vermieters, welches einen erheblichen Wert darstellt und dass dieser es sorgfältig gepflegt und genutzt sehen will. Darüber hinaus sind Mietverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass atmosphärische Störungen zwischen Mieter und Vermieter häufig über den Tag hinausreichen. Besondere Schwierigkeiten bereiten erfahrungsgemäß auch der Beginn bzw. die Beendigung von Mietverhältnissen und deren Abwicklung sowie natürlich die Frage nach dem notwendigen Inhalt von Mietverträgen und deren Erfüllung.
Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Belangen, welche innerhalb von Mietverhältnissen denkbar sind. Hierzu gehören natürlich auch die Klassiker wie etwa Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung⁄Nebenkostenabrechnung, Mängel⁄Schimmel, Schönheitsreparaturen, Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Zahlungsverzug der Miete oder Räumungsklage.