Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern zu tun haben.
Es existiert eine Trennung zwischen öffentlichem Verkehrsrecht mit dem Bereich der Fragen zu Verkehrszulassung und Fahrerlaubnis, aber auch das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht. Hier ist der Bereich Verwarnung⁄Bußgeldbescheid⁄Strafverfahren wegen Verstößen gegen die maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorschriften ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Schließlich existiert daneben das private Verkehrsrecht. Hier bildet den Schwerpunkt unserer Mandate die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Daneben sind wir behilflich bei Fragen zum Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen.
Insgesamt beraten und vertreten wir Sie gerne zu sämtlichen Belangen des Verkehrsrechts.